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7. Schützengilden im 16. und 17. Jahrhundert

a) Erhaltung der Wehrfähigkeit

Im frühen Mittelalter mussten nur adelige Ritter und deren Dienstmannen Kriegsdienste leisten. Der Bauer konnte auf seinem Hof verbleiben, musste dafür aber eine Kriegssteuer bezahlen. Die wehrfähigen Landbewohner konnten notfalls in einer Schutzwehr (Schützengilde) zur Abwehr eines drohenden räuberischen Überfalls aufgeboten werden. Im 15. und 16. Jahrhundert waren die Landesfürsten darauf bedacht, die Wehrfähigkeit dieser Landwehren zu erhalten und hielten deshalb regelmäßig zur Musterung und Waffenübung an.

 

b) Freischießenspiele

Den repräsentativen Schießspiel-Veranstaltungen der Städte konnte sich inzwischen  auch der Adel nicht verschließen. So berichtet der Droste zu Bilstein, Kaspar von Fürstenberg:

 

„Jahr 1599, 25. Mai: … vom Rat zu Attendorn zum Schützenspill zu gaste gebeten.“

 

„Jahr 1599, 31. Mai: Pfingstsonntag. Ich ziehe mit meinen Söhnen und Ennecken (seine zweite Frau) auf Attendorn, wone daselbst am Vogelschießen bei und sein danacher mit dem Bürgermeister, dem Schützenkönig und der ganzen Schützengesellschaft gar lustig und guter Dinge.“

Obgleich über glänzende Festlichkeiten aus dieser Zeit berichtet wird, waren es Jahre größter Sorgen und Nöte. Gerade dieses Zeitalter war gezeichnet von Kriegen, Pest und Hexenwahn, was überall Furcht und Angst verbreitete.

Die Menschen jener Zeit feierten dennoch sprühende Fest voller Lebensfreude. Das ist wohl nur damit zu erklären, dass sie die Sorgen und Ängste des Alltags vergessen wollten. Die städtischen Schießspiele des 16. Jahrhunderts waren offensichtlich gesellschaftliche Höhepunkte der damaligen Zeit.

Den vielfältigen Aufzeichnungen des Drosten Kaspar von Fürstenberg verdanken wir aufschlussreiche Hinweise. So gab es in der Amtszeit des Drosten in unserer Heimat eine Reihe unruhiger Jahre, bedingt durch die Kämpfe um die Befreiung der Niederlande von der spanischen Herrschaft und durch den so genannten Kölnischen Krieg von 1582 – 1585, in dem der zum Protestantismus übergetretene Kölner Kurfürst und Erzbischof Gebhardt Truchseß von Waldburg sich mit seinen Truppen lange Zeit auch im südlichen Herzogtum Westfalen aufhielt. Als 1583 die Nachricht kam, dass Truchsessische Kriegsvölker im Anrücken waren, hatten die eingesessenen Schützenwehren der Aufforderung des Bilsteiner Drosten Folge zu leisten.

Nach Darstellung des Kreisheimatpflegers G. Becker wurden die wehrfähigen Bauern in den Jahren 1572 bis 1602 aufgeboten oder gemustert, weil fremde Kriegsvölker das Land bedrohten.

 

c) Churfürstliche Ankündigung

Im Mai 1602 schreibt Kaspar von Fürstenberg angesichts eines drohenden Truppendurchzuges: „D´weil eilende Musterung des Ampts durch Churf.Durchl. Angekündet worden, schicke ich mmienenSon uff Attendorn, daselbst der Anfang gemacht wird“, und am folgenden Tag: „gleichfalls uf Olpe, daselbst die Bürger und underthanen der Gerichter Olpe, Drolßhagen und Wenden gemustert werden sollen“.

Der oben erwähnte Kölner Erzbischof Gebhard TruchseßvonWaldburg konnte trotz Heirat und Übertritt zur lutherischen Lehre seine Stellung als Kölner Kurfürst behaupten. Damit drohte eine protestantische Mehrheit im Kurfürstenkolleg und vielleicht auch die Wahl eines protestantischen Kaiser. So kam es zum so genannten Truchsessischen oder Kölner Krieg, der die wirren konfessionellen Verhältnisse in Köln und im Herzogtum Westfalen zwar bereinigte, aber durch den rachsüchtigen Erzbischof Truchseß Chaos, Not und Elend hinterließ.

Nach Darstellung von Dr. Groeteken, Fredeburg, wurden Kirchen gewaltsam geöffnet und Altarsteine und wertvolles Kirchengeräte weggeschleppt. (Kirchen in Lenne, Kirchhundem und weitere im Amt Bilstein)

Dem Dechanten von Wormbach wurde das gesamte Vermögen geraubt, ein Primiziant misshandelt und in Ketten gelegt. Mehrmals geplündert wurde die reiche Abtei Grafschaft.

Es ist die Zeit der Reformation und Gegenreformation. In der Mark um 1550 – 1570 und ebenso in Nassau-Siegerland.

Der Klerus und der Adel bestimmten weitgehend den Lauf der Dinge. Der Landesherr bestimmte, welche Religion angenommen und praktiziert werden musste. (Augsburger Religionsfriede 1555 – Wessen das Land, dessen der Glaube.)

 

d) Prinz von Oranien im Wendener Land

Im Kampfe um die Befreiung der Niederlande von den Spaniern hatte Prinz Wilhelm von Oranien 1572 in Deutschland ein Heer von 17.000 Fußknechten und 7.000 Reitern geworben und den Drosten unseres Amtes Waldenburg, Caspar von Fürstenberg auf Burg Bilstein, wissen lassen, dass er auf seinem Marsch aus dem Nassauischen mit seinem Kriegsvolk am 30. Juni 1572 durch das Gericht Wenden ziehen würde. Fürstenberg hatte unter Führung der Adeligen zwar alle Bauern und Schützen mobil gemacht, zog es aber vor, dem Prinzen freundlichst entgegen zu kommen, und ihm in Wenden in aller Form seine Aufwartung zu machen.

Hatte das Kriegsvolk des Kurfürsten Erzbischof Gebhard von Truchseß Not und Schrecken hinterlassen, sein Gesinnungs- und Parteigänger Martin Schenk vollzog den Rest im Kirchspiel Wenden durch Plünderung und Brandschatzung. Dieser hatte die Festung Bonn, die damalige Residenz der Erzbischöfe, bei Nacht und Nebel mit Verrätern überrumpelt und eingenommen. Von dort aus führten seine Streifzüge ins Oberbergische und ins Sauerland.

Fritz Wiemers berichtet: „Den 8. Januar 1588 haben alle Kirchspielleute aus dem Wendener Ländchen bis an ihr seliges Ende in grausiger Erinnerung behalten. Viel Blut und Tränen sind geflossen; Raub und Plünderung, Entführungen und Schändungen waren an der Tagesordnung; manches Bauernhaus ging in Flammen auf.“

Zehn Jahre später wütete die Pest im Süderland. Die Opfer dieser Seuche waren so zahlreich, dass es meistens nicht möglich war, die notwendigen Särge zu beschaffen. Wegen Ansteckungsgefahr wurde so manches Opfer ohne Pfarrer und Leidtragende in aller Stille dem Kirchacker übergeben. Ganze Familien starben aus.

 

e) Der 30-jährige Krieg

Kaum waren 20 ruhige Jahre vergangen, in der die Bewohner unseres Landes aufatmen konnten und den bürgerlichen Frieden genossen, da wurde ein Krieg entfacht, schlimmer als alles Vorhergewesene: Der Dreißigjährige Krieg (1618 – 1648). 30 Jahre loderte die Kriegsfackel und sengte und brannte von 1618 bis 1648. Dieser Krieg artete in schlimmste Raubzüge aus. Das Volk verarmte und verrohte, Städte und Dörfer wurden zerstört. Aus dem Religionskrieg wurde ein Machtkampf um Europa. Was der Zweiparteienkrieg nicht zerschlagen hatte, besorgten die Schweden und Franzosen, die Braunschweiger, Dänen und Hessen.

Die Städte fanden Schutz hinter ihren Mauern und Festungstürmen. Die Landbevölkerung hingegen war den Kriegshorden schutzlos preisgegeben.

Am Ende dieses furchtbaren Ringens war unser Wendener Land wie ausgestorben. Ganze Feldmarken lagen brach, manche Familie war dahingerafft.

Die Not der Zeit zwang die Schützen in pausenlose Kämpfe, und es ist geschichtlich überliefert, dass die Wendener Schützen auf den Stadtmauern Attendorns, als diese von den Schweden berannt wurden, wacker geholfen haben, die Schweden zu schlagen und zu verjagen.

Fritz Wiemers berichtet: „Im Wendener Land war um diese Zeit die Not so groß, so dass die Eingesessenen des Wendener Kirchspiels im Jahre 1646 sich zu einer Bittschrift an den Kurfürsten und Erzbischof von Köln veranlasst sagen, ihren Schützen ´umb Gottes Willen´ die Attendorner Wacht zu erlassen, da ihr eigenes Kirchspiel so nahe und ungeschützt an der Grenze liege, dass ihnen durch allerhand laufende Parteien Schaden angerichtet würde, welchem sie keinen Widerstand entgegenbringen könnten.“

Aber auch im eigenen Kirchspiel standen unsere Schützen in solch schweren Zeiten allenthalben auf den Höhen, an den Pässen und Wegedurchlässen Wache. Sie alarmierten die Dörfer, wenn Gefahr im Verzuge war. Läuteten in Wenden und Römershagen die Sturmglocken, dann war äußerste Eile geboten, sofern auf dem Felde beschäftigte Bauern ihre Angehörigen, Pferde, Wagen und Karren noch rechtzeitig in Verstecken, Wäldern usw. unterbringen wollten. Der Feind raubte, stahl und vernichtete alles, dessen er habhaft werden konnte. Haus und Hof wurden in Schutt und Asche gelegt.

Als das grausame Morden des Dreißigjährigen Krieges endlich beendet war, rotteten sich Landsknechte und Söldner oft zu regelrechten Räuberbanden zusammen und setzten ihr Räuberleben in gewohnter Weise fort. Teils waren diese Banden so stark, dass selbst mauer- und turmbewehrte Städte angegriffen wurden. Die damaligen Landesherren als Kurfürsten waren daher gezwungen, sowohl für das Kurkölnische Erzstift, als auch für das Herzogtum Westfalen in zahlreichen Verordnungen scharfe Maßnahmen gegen das Überhandnehmen von Diebstahl, Raub und Plünderung zu ergreifen. Das Auftreten dieser „Marodeurs“ nahm zeitweise so erschreckende Formen an, dass von einer öffentlichen Sicherheit keine Rede mehr sein konnte.

Waren schon mitten im Dreißigjährigen Krieg Verordnungen (wie die vom 11.1.1633) notwendig, die bestimmten, dass auf Türmen und an anderen Stellen Tag- und Nachwachen zur Erspähung streifender Rotten angeordnet und dass Annäherungen durch „Glockenschlag“ kundgemacht wurden, worauf die jeden Ortes ausgebildeten Schützen ausrückten und das Gesindel verfolgten, verhafteten oder auch bei Widersächlichkeiten töten sollten …, wie viel mehr mussten jetzt scharfe Maßnahmen getroffen werden, um diesem Unwesen Einhalt zu gebieten.

In den Jahren 1684 und 1709 wurden solche Bestimmungen wegen der „fortdauernden Plünderungen und Erpressungen durch zusammenrottierte Deserteure“ erneut veröffentlicht. Im Jahre 1711 wird in zwei kurfürstlichen Erlassen auf die stattfindenden Straßenräubereien und auf die „Erpressung und Plünderung der Postwagen“ aufmerksam gemacht und den Schützen und Schützenführern die „prompteste Dienstleistung bei der Verfolgung des Raubgesindels“ befohlen.

Unter dem 9.7.1714 bestimmte das Domkapitel zu Köln: „Bei der obwaltenden Störung der öffentlichen Sicherheit durch die nach erlangtem Frieden (nach dem spanischen Erbfolgekrieg 1701 – 1714) entlassenen Kriegsvölker wird den Kommandanten der in die erzstiftischen Städte verlegten kurfürstlichen Miliz, sowie den rheinischen und westfälischen Lokalbehörden befohlen, durch das Militär und durch bewaffnete Schützen unablässigpatroullieren zu lassen …“.

Willkürherrschaft, Lehensverpflichtungen, Hörigkeit und Kontributionen in erdrückendem Ausmaß waren ebenfalls Zeichen der Zeit.

Dass die traurigen Verhältnisse des 17. Jahrhunderts sowohl auf das Verhalten des Volkes als auch des Klerus nicht ohne nachteilige Einwirkungen blieben, ist leicht verständlich. Das furchtbare Elend des Dreißigjährigen Krieges, das wie ein verheerender Sturm über das Süderland zog, das Pest, Hunger, Armut und Aberglauben im Gefolge hatte, traf auch das Wendener Land sehr hart.

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